Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ROLF STEHR GmbH

 

A. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kundin/ des Kunden (nachstehend verwenden wir im Sinne einer besseren Leserlichkeit nur den Begriff "Kund:in") erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen der Kundin die Lieferung an die Kundin vorbehaltlos ausführen.

(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebot/Vertragsschluss

(1) Die Bestellung der Kund:in stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware annehmen können.

(2) Bei Buchung eines Lehrgangs kommt der Vertrag durch Zusendung unserer Seminarbestätigung zustande. Die dort erbetene Rückbest.tigung durch die Kundin ist nicht vertragsbegründend, sondern aus organisatorischen Gründen erforderlich.

§ 3 Urheberrechte

Sämtliches Werbe- und Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie jegliche bestimmungswidrige Weiterverbreitung ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig.

§ 4 Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Sofern die Kundin/der Kunde Kauffrau/Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, die andere Partei auch an deren Wohnsitzgericht in Anspruch zu nehmen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

B. Besondere Verkaufsbedingungen

§ 1 Preise – Zahlungsbedingungen – Mindestbestellwert-Mahnungen

(1) Bestellungen unter netto € 170,00 können wir nicht annehmen und werden auch nicht ausgeführt. Bestellungen über netto € 230,00sind porto- und verpackungsfrei. Bei Bestellungen unter netto 230,00 € berechnen wir eine Porto- und Verpackungspauschale von € 14,00 netto. Diese Regelung gilt auch im Rahmen von Sonderaktionen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

(4) Sofern nicht anders vereinbart ist der Kaufpreis brutto (ohne Abzug) innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Nach Ablauf der regulären Zahlungsfrist von 20 Tagen bleibt es der ROLF STEHR GmbH vorbehalten, folgende Zuschläge (Mahngebühren) auf die bestehenden Forderungen zu berechnen:

- Nach 20 Tagen ab Rechnungsdatum: Zahlungserinnerung (= 1. Mahnung)

- Nach 10 Tagen ab 1.Mahndatum: 2. Mahnung mit einem Bearbeitungszuschlag von € 10.-

- Nach 10 Tagen ab 2.Mahndatum: 3. und letzte Mahnung mit einem zusätzlichen Bearbeitungszuschlag von € 15.- (= total Mahngebühren € 25.-).

- Erfolgt die Zahlung nicht innert 5 Tagen nach der 3. Mahnung, behält sich die ROLF STEHR GmbH rechtliche Schritte (Betreibung mit zusätzlicher Kostenfolge) vor. Eine überfällige Forderung kann von von der ROLF STEHR GmbH auch jederzeit an einen externen Inkasso-Partner abgetreten werden. Dieser kann entsprechend zusätzliche Aufwände und Gebühren direkt dem Kunden in Rechnung stellen.

(5) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Preise (auch für Verpackung und Porto). Sollte eine von uns an die Kundin übermittelte Sendung an uns zurückgesandt werden, weil die Sendung nicht zugestellt werden konnte, behalten wir uns vor, dass für die zweite Übersendung erforderliche Porto in Rechnung zu stellen.

(6) Eine Ratenzahlung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(7) Wir behalten uns die Forderung von Vorkasse vor, insbesondere bei Abschlüssen mit neuen Kundinnen.

§ 2 Lieferzeit

(1) Sofern eine Lieferzeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der bestellten Ware, der Bearbeitungszeit und der Postlaufzeit.

 

(2) Wir behalten uns vor, eine Lieferung erst auszuführen, bis alle offenen fälligen Rechnungen aus vorangegangenen Lieferungen beglichen sind.

§ 3 Mängelhaftung

(1) Mängelansprüche der Kund:in setzten voraus, dass diese ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Ort, an dem die Kaufsache ausgeliefert wurde, verbracht wurde. Mangelhafte Ware darf nicht entsorgt werden; sie muss an uns mit dem unterschriebenen Retourenschein zurückgegeben werden.

(3) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist die Kund:in nach ihrer Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Kund:in Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Soweit der Kund:in im Übrigen ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung zusteht, ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 4 Verjährung

(1) Soweit eine neue oder neu herzustellende Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Mängel– und Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – einheitlich ein Jahr. Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Mängel- und Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sechs Monate.

 

(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten jedoch mit folgender Maßgabe:

a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.

b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob jahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bestehende – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten der Kund:in, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten der Kundin – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2) Die Kund:in ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; sie tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnung-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihr aus der Weiterveräußerung gegen ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt die Kund:in auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange die Kund:in ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass die Kund:in uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

§ 6 Leihgerät

Wir sind grundsätzlich bereit, der Kund:in nach Maßgabe einer gesondert zu schließender Vereinbarung für die Dauer einer während der Gewährleistungszeit notwendigen Reparatur ein Leihgerät (auf unsere Kosten) zur Verfügung zu stellen.

 

C. Besondere Schulungsbedingungen

§ 1 Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Das vereinbarte Schulungsentgelt ist spätestens acht Arbeitstage vor Beginn der Schulung zu bezahlen (vorbehaltlose Gutschrift auf unserem Bankkonto). Bei kurzfristiger Anmeldung (innerhalb dieses Acht-Tages-Zeitraums) ist das Schulungsentgelt unverzüglich nach der Anmeldung, spätestens vor Beginn des Kurses zu bezahlen.

(2) Das Schulungsentgelt ergibt sich aus der jeweils maßgeblichen Preisliste.

(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

§ 2 Rücktritt der Kund:in – Stornierung

(1) Die Kund:in kann bis acht Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei von dem Schulungsvertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt in der Zeit vom siebten bis dritten Tag vor Schulungsbeginn wird bei Ganztagesseminaren eine Entschädigungspauschale von 120,00 €, bei Halbtagesseminaren eine Pauschale von 60,00 € (jeweils netto zzgl. Umsatzsteuer) fällig. Erfolgt der Rücktritt in den letzten beiden Tagen vor Schulungsbeginn oder erscheint die Kundin zum Schulungsbeginn nicht, haben wir Anspruch auf die vollen Teilnahmegebühren, jeweils abzgl. ersparter Verpflegungskosten von 40,00 € (Tagesseminar) bzw. 20,00 € (Halbtagesseminar). Der Kund:in steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

(2) Der Rücktritt bedarf der Schriftform, die auch bei E-Mail-Schreiben gewahrt ist.

(3) Bucht die Kund:in innerhalb von sechs Monaten bei uns erneut einen Kurs, wird eine bezahlte Entschädigung nach Abs. 1 auf die entstehenden Kursgebühren angerechnet.

(4) Nach den vorstehenden Regelungen etwa überzahlte Schulungsentgelte werden wir unverzüglich zurückbezahlen.

§ 3 Rücktritt des Veranstalters

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere wenn:

- für eine Veranstaltung nicht genügende Anmeldungen vorliegen;

- die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss (z. B. Erkrankung des Referenten).

In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Schulungsentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen der Kundin nicht zu.

78073 Bad Dürrheim, Juli 2022