Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ROLF STEHR GmbH

 

A. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kundin/des Kunden (nachstehend verwenden wir im Sinne einer besseren Leserlichkeit nur den Begriff "Kund:in") erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen der Kundin die Lieferung an die Kundin vorbehaltlos ausführen.

(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebot/Vertragsschluss

(1) Die Bestellung der Kund:in stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware annehmen können.

(2) Bei Buchung eines Lehrgangs kommt der Vertrag durch Zusendung unserer Seminarbestätigung zustande. Die dort erbetene Rückbestätigung durch die Kundin ist nicht vertragsbegründend, sondern aus organisatorischen Gründen erforderlich.

§ 3 Urheberrechte

Sämtliches Werbe- und Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie jegliche bestimmungswidrige Weiterverbreitung sind nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig.

§ 4 Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Sofern die Kundin/der Kunde Kauffrau/Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, die andere Partei auch an deren Wohnsitzgericht in Anspruch zu nehmen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

B. Besondere Verkaufsbedingungen

§ 1 Preise – Zahlungsbedingungen – Mindestbestellwert-Mahnungen

(1) Bestellungen ab netto € 100,00 werden ausgeführt. Bei Bestellungen unter netto € 250,00 berechnen wir Gebühren in Höhe von € 15,00 netto. Bestellungen über netto € 250,00 sind gebührenfrei. Diese Regelung gilt auch im Rahmen von Sonderaktionen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

(4) Sofern nicht anders vereinbart ist der Kaufpreis brutto (ohne Abzug) innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Nach Ablauf der regulären Zahlungsfrist von 20 Tagen bleibt es der ROLF STEHR GmbH vorbehalten, folgende Zuschläge (Mahngebühren) auf die bestehenden Forderungen zu berechnen:

  • Nach 20 Tagen ab Rechnungsdatum: Zahlungserinnerung (= 1. Mahnung)
  • Nach 5 Tagen ab 1. Mahndatum: 2. Mahnung mit Mahngebühren von € 10.-
  • Nach 5 Tagen ab 2. Mahndatum: 3. und letzte Mahnung mit einem zusätzlichen Bearbeitungszuschlag von € 15.- (= total Mahngebühren € 25.-).
  • Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 5 Tagen nach der 3. Mahnung, behält sich die ROLF STEHR GmbH rechtliche Schritte (Betreibung mit zusätzlicher Kostenfolge) vor. Eine überfällige Forderung kann von der ROLF STEHR GmbH auch jederzeit an einen externen Inkasso-Partner abgetreten werden. Dieser kann entsprechend zusätzliche Aufwände und Gebühren direkt dem Kunden in Rechnung stellen.

(5) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Preise (auch für Verpackung und Porto). Sollte eine von uns an die Kundin übermittelte Sendung an uns zurückgesandt werden, weil die Sendung nicht zugestellt werden konnte, behalten wir uns vor, für die zweite Übersendung erforderliches Porto in Rechnung zu stellen.

(6) Eine Ratenzahlung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(7) Wir behalten uns die Forderung von Vorkasse vor, insbesondere bei Abschlüssen mit neuen Kundinnen.

§2 Retouren

Kund:innen haben das Recht, die Ware während 14 Tagen nach deren Zustellung zurückzugeben. Das Rückgaberecht wird durch die Rücksendung der Ware ausgeübt, wobei die Ware ungeöffnet und ungebraucht sein muss. Der Rücksendeauftrag muss über den zuständigen Gebietsbetreuer oder direkt an ROLF STEHR GmbH angemeldet werden, ein Rücksendeetikett wird sodann von ROLF STEHR GmbH per E-Mail zugestellt.

Produkte, die ROLF STEHR GmbH auf Kundenwunsch beschafft hat, jegliche Hygieneartikel, kosmetische Produkte sowie geöffnete Verbrauchsgüter sind von der Rücksendung in jedem Fall ausgeschlossen. 

Die Ausübung des Rückgaberechts führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen zurückerstattet werden müssen.

Nach Eingang der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis den Kund:innen gutgeschrieben. Vorbehalten bleibt jedoch ein Abzug des zu erstattenden Kaufpreises bzw. eine Rechnungsstellung für mögliche Beschädigungen, übermäßige Abnutzung der Ware oder, sofern vereinbart, Versandkosten der Ware. ROLF STEHR GmbH kann die Gutschrift verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten bzw. Kund:innen den Nachweis erbracht hat, dass sie die Waren zurückgeschickt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

§ 3 Lieferzeit

(1) Sofern eine Lieferzeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der bestellten Ware, der Bearbeitungszeit und der Postlaufzeit.

(2) Wir behalten uns vor, eine Lieferung erst auszuführen, bis alle offenen fälligen Rechnungen aus vorangegangenen Lieferungen beglichen sind.

§ 4 Mängelhaftung

(1) Mängelansprüche der Kund:in setzen voraus, dass diese ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Ort, an dem die Kaufsache ausgeliefert wurde, verbracht wurde. Mangelhafte Ware darf nicht entsorgt werden; sie muss an uns mit dem unterschriebenen Retourenschein zurückgegeben werden.

(3) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist die Kund:in nach ihrer Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Kund:in Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Soweit der Kund:in im Übrigen ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung zusteht, ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 5 Verjährung

(1) Soweit eine neue oder neu herzustellende Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Mängel- und Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - einheitlich ein Jahr. Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Mängel- und Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sechs Monate.

(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten jedoch mit folgender Maßgabe:

a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.

b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung, im Falle - nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bestehende - schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten der Kund:in, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Kaufsache durch uns stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar. Nach der Rücknahme der Kaufsache sind wir berechtigt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten der Kundin - abzüglich angemessener Verwertungskosten - angerechnet.

(2) Die Kund:in ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Sie tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihr aus der Weiterveräußerung gegen ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen. Die Kund:in bleibt auch nach der Abtretung ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen. Wir haben jedoch das Recht, die Forderung selbst einzuziehen. Solange die Kund:in ihren Zahlungsverpflichtungen aus den Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und keine Insolvenz beantragt wird oder Zahlungseinstellung vorliegt, verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen.

Wenn jedoch einer dieser Fälle eintritt, können wir verlangen, dass die Kund:in uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle erforderlichen Angaben für den Einzug macht, die entsprechenden Unterlagen aushändigt und die Abtretung dem Schuldner (Dritten) mitteilt.

§ 7 Leihgerät

Wir sind grundsätzlich bereit, der Kund:in für die Dauer einer während der Gewährleistungszeit notwendigen Reparatur ein Leihgerät zur Verfügung zu stellen. Die genauen Bedingungen und Modalitäten für die Bereitstellung des Leihgeräts können in einer separaten Vereinbarung festgelegt werden.

 

C. Besondere Schulungsbedingungen

§ 1 Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Das vereinbarte Schulungsentgelt muss spätestens acht Arbeitstage vor Beginn der Schulung bezahlt werden. Die Zahlung muss vorbehaltlos auf unserem Bankkonto gutgeschrieben sein. Bei einer kurzfristigen Anmeldung innerhalb dieses Acht-TagesZeitraums ist das Schulungsentgelt sofort nach der Anmeldung, spätestens vor Kursbeginn zu bezahlen.

(2) Das Schulungsentgelt richtet sich nach den aktuellen Preisen in der jeweils gültigen Preisliste.

(3) Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 2 Rücktritt der Kund:in – Stornierung

(1) Die Kund:in hat das Recht, bis zu acht Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei vom Schulungsvertrag zurückzutreten. Bei einem Rücktritt zwischen dem siebten und dem dritten Tag vor Schulungsbeginn wird eine Entschädigungspauschale fällig. Für Ganztagesseminare beträgt diese Pauschale 120,00 € (netto zzgl. Umsatzsteuer), und für Halbtagesseminare beträgt sie 60,00 € (netto zzgl. Umsatzsteuer). Bei einem Rücktritt in den letzten beiden Tagen vor Schulungsbeginn oder bei Nichterscheinen zum Schulungsbeginn haben wir Anspruch auf die vollen Teilnahmegebühren. Es werden jedoch ersparte Verpflegungskosten in Höhe von 40,00 € (für Tagesseminare) bzw. 20,00 € (für Halbtagesseminare) abgezogen. Die Kundin hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(2) Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und kann auch per E-Mail erfolgen.

(3) Wenn die Kund:in innerhalb von sechs Monaten erneut einen Kurs bei uns bucht, wird die bereits gezahlte Entschädigung gemäß Absatz 1 auf die anfallenden Kursgebühren angerechnet.

(4) Etwaige überzahlte Schulungsentgelte werden gemäß den oben genannten Regelungen umgehend zurückerstattet.

§ 3 Rücktritt des Veranstalters

Wir behalten uns das Recht vor, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, unabhängig von anderen Gründen, insbesondere in folgenden Fällen:

  • Wenn für eine Veranstaltung nicht ausreichend Anmeldungen vorliegen.
  • Wenn die Veranstaltung aufgrund von Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind (z. B. Erkrankung des Referenten), abgesagt werden muss.

In den oben genannten Fällen werden bereits bezahlte Schulungsentgelte vollständig zurückerstattet. Die Kundin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.

78073 Bad Dürrheim, Mai 2023